3/12/2009 17:43Uhr
Die GEMA bekommt den Riegel vorgeschoben.

Dem Bundesgerichtshof zufolge darf die Verwertungsgesellschaft GEMA kein Geld für die Verwendung von Musik in Werbespots einfordern. Dies ergibt sich aus der Urteilsbegründung im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der GEMA und der Werbeagentur Heye. Die GEMA hatte Geld für musikalisch unterlegte Werbeclips eingefordert, die als Arbeitsproben auf der Unternehmenswebseite hinterlegt waren. Der Bundesgerichtshof ist nicht nur der Meinung, dass die GEMA kein Geld für die “Benutzung von Musikwerken im Internet zur Eigenwerbung” verlangen darf. Aufgrund der bisherigen Berechtigungsverträge dürfe sie zudem grundsätzlich nicht die Urheberrechte von Musikkomponisten “hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken” wahrnehmen. Nun muss geklärt werden, ob die GEMA bisher gegen geltendes Recht die Urheber von in Werbung verwendeter Musik entlohnt hat und wer stattdessen die Musiknutzungsverträge abschließen soll.
3.12.2009/SZ, S.17

